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BAV

Betriebliche Altersversorgung - BAV

Die hoch geförderten Anlagemöglichkeiten der "Betrieblichen Altersversorgung"

  • für das Unternehmen
  • für den Unternehmer - für den Geschäftsführer
  • für den Angestellten
  • für den Mitarbeiter
  • mit der individuellen, optimierbaren Anlagestrategie im Anlagestock
  • in Form von Sachwerten - möglichst keine Versicherungen

Eine ideale Kombination - der Durchführungsweg über die Unterstützungskasse - mit dem individuellen Deckungsstock und der Möglichkeit, wirklich renditeorientierte, natürlich auch sichere Anlagemöglichkeiten einzugliedern um damit eine richtige Versorgung aufzubauen.

Wir, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Partner, helfen Ihrem Unternehmen durch fachkundige Beratung bei der Einrichtung einer solchen Maßnahme sowie der laufenden Betreuung, in Kenntnis und dem Wissen Ihrer sozialen Verantwortung Ihres TUN und Handelns.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Geringere Lohn-Nebenkosten
  • Zuwendungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Übertragung der betriebsfremden Risiken auf die Unterstützungskasse
  • Komplette Verwaltung der Versorgungszusagen durch die Unterstützungskasse
  • Kein Bilanzausweis bei den Trägerunternehmen
  • Mitarbeitermotivation und –bindung durch Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber
  • Versteuerung der Versorgungsleistungen durch den Leistungsempfänger erst im Rentenalter zum i. d. R. günstigeren Steuersatz
  • Sachwertorientierte Anlage für die betriebliche Altersvorsorge
  • Attraktive Steuervorteile sowie Ersparnisse bei den Sozialabgaben

Wichtiger Hinweis für Unternehmen!

Es sei dringend angeraten, den jeweiligen Deckungsstock einer "bestehenden" BAV insbesondere über Direktversicherungen zu überprüfen, in wieweit diese gemachten Zusagen erfüllt werden können. Aufgrund der rückläufigen Überschüsse bei Versicherungen und anderen Trägern können hierdurch schwerwiegende Unterdeckungen entstehen für die das Unternehmen haften muß - mit Konsequenzen u.U. bis zur Insolvenz.

Die Möglichkeit mit dem individuellen Deckungsstock kann hier Abhilfe schaffen!!!

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:

 

Scheidet ein AN aus dem Betrieb mit erreichen des Rentenalters aus mit einer Zusage einer lebenslangen Altersrente von jährlich

18.500 € so entspricht dies mindestens einem mathematischen Barwert von etwa 225.000 €. Erreicht die Versicherung mangels Marktkapitalisierung lediglich eine Ablaufleistung von 180.000 € so hat der Betrieb die Differenz (Einstandspflicht), also 45.000 € aufzufüllen.

Tut oder kann der Betrieb dies nicht oder der AN akzeptiert die verminderte Leistung, so wird das Finanzamt die Ernsthaftigkeit der Zusage bezweifeln, eine Steuergestaltung unterstellen und eine vGA annehmen, was Steuernachzahlungen zur Folge hätte.

Wer meint, eine Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung etc. sei eine absolut sichere Geldanlage sollte sich etwas genauer mit dem § 89 VAG befassen.    >>> mehr...

 
 
 
Immobilien sind die beliebteste Form der Altersvorsorge. 0